FFP2 NR Partikelfiltrierende Halbmasken EN 149:2001 + A1:2009 PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Diese filtrierende Atemschutzmaske FFP2 NR ist gegen feste Stäube, flüssige Aerosole, gesundheitsschädliche bzw. mindergiftige Partikel, biologischen Arbeitsstoffen und Viren gemäß EN 149:2001 + A1:2009 zugelassen. Sie darf zum Schutz vor gesundheitsschädlichen Stoffen, die bis zum 10-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes vorkommen können, verwendet werden.
Hinweis:
Dieses Produkt schützt den Träger nicht vor Gasen, Giftstoffen, Dämpfen, Lösungsmitteln und bei Sauerstoffarmut.
Das Produkt darf nicht angewendet werden, wenn die Gefahrstoffkonzentration eine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit darstellt.
Im Überblick:
FFP2 NR Partikelfiltrierende Halbmasken
optimiertes Design
elastische Kopfbänder für sicheren Sitz der Maske
Nasenclip in Maske eingearbeitet und flexibel anpassbar
mehr Tragekomfort durch weiche Materialkanten und hochwertigen Vliesstoff
50 Stück pro Paket
einzeln hygienisch verpackt
Filterwirkung 96%
ohne Atemventil
EN 149:2001 + A1:2009 PSA-Verordnung (EU) 2016/425